Gebührenordnung

GEBÜHRENORDNUNG der Schützengilde Binz 1925/1991 e.V.

• Die Gebührenordnung legt die Nutzungsgebühren für den Schießstand der
Schützengilde für alle Mitglieder und Gäste fest.

• Die Ordnung gilt ab dem 01. April 2019 auf unbestimmte Zeit.

• Die Ordnung unterscheidet zwischen der Nutzung mit eigenem Material und
Vereinsmaterial. Unter eigenem Material versteht diese Ordnung das Schießen mit der eigenen Waffe, auf eigene Scheiben und mit eigener Munition.
Wenn eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so gilt es als
Schießen mit Vereinsmaterial.

Die Ordnung unterscheidet weiterhin zwischen Vereinsmitgliedern und Gästen bzw. Gastschützen. Gastschützen im Sinne dieser Ordnung sind Schützen, die Mitglied im DSB sind und mit eigenem Material ein Training auf unserem Stand absolvieren möchten. Sollten Gastschützen auf Material ( Waffe oder Munition oder Scheiben ) unserer Gilde zurückgreifen wollen, werden sie wie Gäste behandelt. Gäste im Sinne dieser Ordnung sind Personen, die auf unserem Stand mit eigenem oder unserem Material trainieren möchten oder Personen, die nicht Mitglied im DSB sind.

• Schüler und Auszubildende sind, soweit sie Vereinsmitglieder sind oder über die Schularbeitsgemeinschaft betreut werden, von den Nutzungsgebühren befreit.

Gebühr pro Trainingstag

Vereinsmitglieder mit eigenem Material 1,00 Euro pro Tag
Vereinsmitglieder mit Vereinsmaterial 2,00 Euro pro Tag
Gastschützen 5,00 Euro pro Tag
Gäste 10,00 Euro pro Tag

Schnupperkurs ( bis zu 4 Trainingseinheiten )  20,00 Euro*
(*bei Zustandekommen einer Mitgliedschaft kann diese Gebühr verrechnet werden)

• Jeder Nutzer unseres Standes hat sich in das Nutzungsbuch einzutragen.
• Sollte ein Schütze von der Standaufsicht des Schießstandes verwiesen werden, gibt es keine Erstattung der geleisteten Gebühr.
• Unabhängig von dieser Gebührenordnung gelten die einschlägigen
Sicherheitsvorschriften und die Nutzungsordnung des Schießstandes.
• Die Standaufsicht ist verantwortlich für den sicheren und ordnungsgemäßen Ablauf des Trainings. Sie entscheidet über die Reihenfolge und die Standverteilung während des Trainings. Den Anordnungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu
leisten.

VORSTAND DER SCHÜTZENGILDE BINZ 1925/1991 e.V.

Binz, im März 2019 Download als PDF